
Berufshaftpflicht für Ingenieure. Mit Sicherheit.
Schutz bei beruflichen Haftungsrisiken – für Statiker, Fachingenieure, Prüfingenieure und Planungsbüros.

In 60 Sekunden zur Beratung
Unverbindlich, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Für wen ist das relevant?
Statiker & Tragwerksplaner
Absicherung für Tragwerksplanung, Nachweise und Prüftätigkeiten.
Brandschutzingenieure
Schutz bei Brandschutzkonzepten, Nachweisen und Fachbauleitung.
TGA- und Gebäudetechnik-Ingenieure
Deckung für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation.
Vermessungsingenieure
Absicherung bei Aufmaß, Absteckung und geodätischer Bauüberwachung.
Ingenieure allgemein
Passender Schutz für weitere Fachrichtungen der Bauplanungsbranche.
Diese Risiken treffen Ingenieure
- Planungs- und Überwachungsfehler in Statik, Prüfung und Fachplanung
- Fehlerhafte Grundwasser- oder Baugrundeinschätzungen
- Kostenüberschreitungen und Terminverzug
- Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
- Unbegrenzte Nachhaftung nach Projektabschluss

Schadenbeispiele aus der Praxis
Kachel antippen, um den vollständigen Schadenfall zu lesen.
Der Planer war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung beauftragt, die in einer Flussniederung errichtet wurde. Um eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen dieser Häuser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Nicht berücksichtigt wurde, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg. Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären.
Der Bauherr machte den Planer für Schäden in Höhe von 1,8 Mio. Euro haftbar.
Die Planerin wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung des Böschungsgefälles an einer Straße, die an dem See vorbeigeführt wurde, wurden die Ergebnisse eines geotechnischen Gutachtens nicht hinreichend berücksichtigt. Infolgedessen kam es nach kurzer Zeit zu Erdrutschen, wobei die Straße zerstört wurde. Die Versicherungsnehmerin wurde wegen der Kosten für die Sanierung des Straßenabschnittes sowie die Rekultivierung der Böschung in Anspruch genommen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung übernahm die Schadenbearbeitung.
Höhe der Schadenersatzforderungen: 190.000 Euro
Dem Ingenieur oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden.
Hierdurch entstanden zusätzliche Kosten von über 80.000 Euro.
Reale Schadenfälle aus der Bauplanungsbranche – Ihr individuelles Risiko kann höher liegen.
Das ist abgedeckt
- Schäden an Bauwerken und Grundstücken
- Tätigkeiten im internationalen Ausland
- General- und Fachplanertätigkeiten
- Bauüberwachung und Projektsteuerung
- Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
- Schäden durch Kostenüberschreitungen
- Außergerichtliche Verfahrensbegleitung
- Unbegrenzte Nachhaftung
Sie kennen Ihr Risiko bereits genau?
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25 Jahre Markterfahrung. Spezialisiert auf die Bauplanungsbranche.
Als pisa bpa Versicherungsmakler GmbH bilden wir die Brücke zwischen unseren Kunden und den Versicherern – mit besonderer Expertise für Ingenieure und die Bauplanungsbranche. Teil von Leading Brokers United.
- 25 Jahre Erfahrung
- Bauplanungsbranche-Spezialist
- Teil von Leading Brokers United
- Registrierter Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Häufige Fragen
Der Beitrag hängt von Fachrichtung, Umsatz und gewünschter Deckungssumme ab. Über unseren Online-Rechner erhalten Sie in 3 Minuten eine unverbindliche Einschätzung – oder Sie lassen sich direkt persönlich beraten.
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